Kroatisches Seerecht – aktuelle Änderungen

Kürzlich hat der Kollege Rudi Czaak ein sehr wichtiges Buch veröffentlicht:

Kroatisches Seerecht für Boote und Yachten – kommentierte Übersetzung.

Hier kann ma es bestellen: https://sailing.czaak.at/seerecht

Mit diesem Buch hat sich Rudi sehr viel Arbeit gemacht, immerhin musste ja alles aus dem Kroatischen übersetzt werden. Ein der Segelcommunity wichtiger Punkt hat sich mehr oder weniger geklärt und einige überraschende Punkte sind aufgetaucht.

  1. Muss der Skipper immer am Steuer stehen?

Kürzlich wurde ein Skipper bestraft, da nicht er, sondern ein Crewmitglied das Schiff gelenkt hat. Seitdem ist man unsicher, ob der Skipper überhaupt noch aufs WC gehen darf, während der Fahrt. Unklare kroatische Übersetzungen taten ein übriges.

Rudi Czaak meint in seinem Buch, dass gemäss Artikel 149 der Skipper NUR in gefährlichen Situationen am Ruder stehen muss, aber auch bei Einfahrt in Kanäle oder Häfen, also immer, wenn es die Sicherheit verlangt. Also – weiterhin etwas unklar, Rudi wird versuchen, dies noch genauer abzuklären.

2. Logbuch verpflichtend!

Gemäss Paragraf 94 ist auf Schiffen unter kroatischer Flagge ein Logbuch zwingend zu führen! Wer dies nicht schon ohnehin tut, sollte damit schleunigst anfangen.

3. Seekarten

Es dürfen nur amtliche kroatische UND berichtigte Seekarten verwendet werden. Dieser Punkt ist bekannt und nicht neu. Ich bringe ihn aber wieder in Erinnerung!

4. Schiffe über 18m

Schiffe über 18 m ( ca. 60 Fuss) bedürfen einer Befähigung kroatischer Yachtmaster A für den Skipper UND eines weiteren Besatzungmitgliedes mit zumindest Skipper B ( der “normale” Schein). Beim Yachtmaster A handelt es sich bereits um einen ernsthaften gewerblichen kroatischen Schein, dafür muss eine Woche Ausbildung samt Prüfung bei einer kroatischen Yachtschule, sowie eine amtsärztliche Untersuchung gemacht werden. Der Schein ist 5 Jahre gültig. Ich denk, dass es für diesen Schein kein österreichisches “Pendant” gibt.

5. Kohlenmonoxidetektoren

Eher für Eigner interessant: bis 31.12.2020 müssen ALLE Schiffe in allen Kabinen und WCs mit Kohlenmonoxiddetektoren ausgerüstet werden

6. AIS

Gemäss kroatischen Seerecht müssen ALLE Yachten ( das sind Schiffe über 15m) mit AIS ausgerüstet sein. Der Gesetzgeber ist hier aber unklar. Es ist zb nicht angeführt, ob aktives oder passives AIS . Diesen Punkt kläre ich momentan ab.

7. Gültigkeit des kroatische Patents Skipper B UND Fb2

Hier gab es 2020 eine entscheidende Änderung! Bis Ende 2019 durfte man mit dem kroatischen Skipper B, oder dem Fb2 nur Yachten bis 30 BRT fahren. Grosse Monos und fast alle Kats sind aber darüber, daher war hier die Gefahr eine Nichtversicherung bei Unfällen.

Nun gilt statt 30 BRT eine Länge von 18m (!), daher dürfen mit dem FB2 ( wohlgemerkt als IC! und NICHT nur der Verbandsschein) oder mit dem kroatischen Patent Schiffe bis 18 m geführt werden, unabhängig von der BRT oder GRT Zahl.

8. Welche Scheine bei Offshore Fahrten?

Soferne ein Schiff unter kroatischer Flagge die 12 Meilen Zone verlässt, muss der Schiffsführer das kroatische Patent Skipper C, ein weiteres Besatzungsmitglied, zumindest den Skipper B. haben. Bei gewerblicher Fahrt MÜSSEN es auch genau diese kroatischen Scheine sein. Bei privaten Fahrten “reicht” wohl ein Fb3-IC für den Skipper, und ein Fb2-IC für ein Crewmitglied!

Hinweis Wir und ausgewählte Dritte setzen für technische Zwecke und, mit Ihrer Einwilligung, für andere Zwecke Cookies und ähnliche Technologien ein, so wie in der Cookie-Richtlinie beschrieben.